Rechtsprechung
RG, 29.10.1901 - 3717/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann im Sinne des Art. 249 des früheren und des § 312 des jetzigen Handelsgesetzbuches von "Mitgliedern des Vorstandes" gesprochen werden, wenn die Aktiengesellschaft noch nicht ins Handelsregister eingetragen ist?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 34, 412
Wird zitiert von ...
- BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51
Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht …
Hach § 81 a ist der Geschäftsführer auch für Untreuehandlungen verantwortlich, die er vor der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister und damit vor ihrem Entstehen begeht (vgl RGSt 34, 412; 43, 407, 414).Das gilt auch schon für die Zeit vor der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister (vgl RGSt 34, 412; 43, 407, 414).